Donnerstag, 28. März 2024

Rechtsberatung Erbrecht Nieder-Olm

Wenn ein Mensch geht, streiten die Hinterbliebenen

Alles verzehren bis zum End‘ –
Das ist das beste Testament.
(Joh. W. v. Goethe)

oder

Ich, …, im Vollbesitz meiner körperlichen und geistigen Kräfte, erkläre hiermit,
dass ich mein gesamtes Vermögen zu meinen Lebzeiten
aufgegessen, leergetrunken und ausgegeben habe.
Meinen Erben wünsche ich ein frohes Schaffen.

Anmerkung:

Wenn Sie diesen Vorschlägen folgen, brauchen Sie ein gutes Timing –

nicht, dass Sie länger leben, als Sie es sich leisten können.

***

Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder eines nahe stehenden Erblassers folgt im zweiten Schritt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Am Ende geht es – wie so oft – um das materielle Vermögen, das aufgeteilt wird.

Sehr viel Ärger und Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder erwachsene Bürger mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. Da der Tod in unserer Kultur meist aus dem täglichen Leben ausgeblendet wird, sind unwillkommene Überraschungen nach dem Tod fast unausweichlich.

Nur rund 20 Prozent der deutschen Bürger verfügen über ein Testament. Für die restlichen 80 Prozent gilt die gesetzliche Erbfolge. Und es spielt am Ende keine Rolle, ob Sie die Erbfolge kennen oder für gut befunden hätten.

Bei der Bewältigung der vielfältigen Facetten des Erbrechts stehe ich Ihnen gerne zur Seite:

  • Testamentsgestaltung
  • Vermächtnis
  • Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen
  • Erbschaftssteuer
  • Unternehmensnachfolge
  • Ehepartner – Kinder – Pflichtteilsrecht
  • Erbauseinandersetzungen – gerichtlich und außergerichtlich